Philosophie - Hunde verstehen lernen - Hundeschule Essen

Philosophie

Hunde verstehen lernen

Die häufigsten Ursachen für „unerwünschte Verhaltensweisen“ beim Hund resultieren meist aus einem Unverständnis gegenüber dem Wesen und der Kommunikationsweise unserer Hunde. Leider neigt der Mensch dazu, dem Hund menschliches Gedankengut aufzuerlegen.

Als Folge sieht der Hund in seinem Menschen keine klare und souveräne Führung. Es kommt zu Missverständnissen, Problemen und sogar zu Unfällen.

Bei Hunden gilt das Recht des Stärkeren, und er braucht klare Regeln. Diese Regeln setzt der Mensch eindrucksvoll nicht etwa durch Schlagen, Schütteln und Schreien durch, sondern durch liebevolle Konsequenz und Kontinuität.

Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen: Den 100 %-Hund gibt es nicht. Ein Hund bleibt immer ein Stück weit ein wildes Tier, dessen arttypisches Verhalten, Mimik und Körpersprache es zu verstehen gilt. Das Verhalten des eigenen Hundes richtig deuten und interpretieren zu können, ist Teil dessen, was eine gute Hundeerziehung ausmacht.

Hunde halten gern an ihren hartnäckig erarbeiteten Privilegien fest. Die Privilegien erlangt der Vierbeiner, wenn er gelernt hat, die „Schwächen“ seines Menschen zu seinem vermeintlichen Vorteil auszunutzen, um dadurch so viel Handlungsfreiraum wie möglich zu haben.

Wenn er aber zu viele Freiheiten hat, ist er mit der Situation, die Verantwortung zu tragen und selbstständige Entscheidungen zu treffen, überfordert, was ihn zu einem unsicheren Hund macht.

Es ist die Pflicht des Menschen, dem Hund Sicherheit zu geben und nicht aus falsch verstandener Liebe jede Sturheit, Schlitzohrigkeit und Frechheit zu übersehen. Ansonsten übernimmt der Vierbeiner, ohne dass der Mensch es merkt, das Rudel.

 

Dirk Froehlich Hundetrainer
Dirk Fröhlich

Trainingsgelände

Hunde verstehen lernen
Dirk Fröhlich
Am Kattenturm 1
45219 Essen

Anerkannter Sachverständiger

Anerkennung zur Abnahme und Durchführung von Verhaltensprüfungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (nach § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW) sowie Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen (nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW). Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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