Der Nachweis kostet 40 € (Preis inkl. 19 % MwSt.)
Preisstand: ab 01.03.2024 - Änderungen vorbehalten
Hundehalter großer Rassen (20/40) sind nach dem LHundG NRW dazu verpflichtet, dem zuständigen Ordnungsamt den Nachweis über die Sachkunde nach § 11 Abs. 3 zu erbringen.
Hundehalter bestimmter Rassen müssen dem Ordnungsamt den Sachkundenachweis nach § 10 Abs. 3 erbringen.
Sie haben die Möglichkeit, bei mir diese Bescheinigung zu bekommen und den Test zu absolvieren.
Dafür verwende ich den Test der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.