Hund schwarz
Kinderkurs - Hunde verstehen lernen - Hundeschule Essen

Kinderkurs

Kind und Hund ein starkes Team

Kinder und Hunde können einander viel geben. So kann der Familiennachwuchs in dem Vierbeiner einen echten Freund finden, der ihn auf dem Weg zum Erwachsenwerden begleitet. Neben Kuscheleinheiten und Loyalität profitiert ein Kind auch in Sachen soziale Kompetenz von seinem Hund, nicht zuletzt werden in den von Mai bis September angebotenen Kursen für Kids von 6 bis 12 Jahren Fähigkeiten wie Rücksichtnahme oder Verantwortungsbewusstsein gefördert. Dass ein unvoreingenommener Hund Kinder liebt und seine Zeit gerne mit ihnen verbringt, versteht sich von selbst.

Die Basis für eine funktionierende Beziehung zwischen beiden ist jedoch gegenseitiges Verständnis, denn Mensch und Tier sprechen nun einmal nicht die gleiche Sprache. In unseren von fachlich geschulten Trainern geleiteten Kinderkursen erfahren angehende Herrchen und Frauchen in spielerischen Einheiten alles über den Umgang mit dem Hund: Was drückt die beidseitige Körpersprache aus? Wie schaffe ich Vertrauen? Wie verhalte ich mich unterwegs im Kontakt mit anderen Hunden? Wie lobe und wie korrigiere ich mein Tier?

 

1. Starttermin 20.04.2023

  • 5 Einheiten (20.04., 27.04., 04.05., 11.05. und 25.05.2023)


2. Starttermin 03.08.2023

  • 03.08., 10.08., 17.08., 24.08. und 07.09.2023

Alter: mind. 6 und max. 13 Jahre
Uhrzeit: immer 17.0018.00 Uhr
Treffpunkt: Am Kattenturm 1, 45219 Essen
Kosten: 5 Einheiten = 100 € pro Kind (Preis inkl. 19 % MwSt.)

 

Bitte beachtet, dass diese Angebote nicht im Abonnement mit inbegriffen sind.

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Kosten

5 Stunden kosten 115 € (Preis inkl. 19 % MwSt.)

Preisstand: ab 01.03.2024 - Änderungen vorbehalten

Kontakt
Monat: Uhrzeit:
Mai bis September auf Anfrage

Trainingsgelände

Hunde verstehen lernen
Dirk Fröhlich
Am Kattenturm 1
45219 Essen

Anerkannter Sachverständiger

Anerkennung zur Abnahme und Durchführung von Verhaltensprüfungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (nach § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW) sowie Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen (nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW). Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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