Aktuelles
Aus der Hundeschule
2014-05-30 08:00
Sachverständiger zur Abnahme von Sachkunde – und Verhaltensprüfungen
Das Land NRW hat Dirk Fröhlich mit Wirkung zum 30.05.2014 als Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHund anerkannt. Dirk Fröhlich ist außerdem berechtigt, Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1 LHundG NRW durchzuführen.